+ Anmeldung +

Hier können Sie unser Anmeldeformular als pdf-Datei herunterladen und ausdrucken. Bitte senden Sie es vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die Musikschule zurück. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Bitte beachten Sie die Unterrichtsbedingungen:

Musikgarten
Dieser Kurs ist für Kinder ab 18 Monaten bis 4 Jahre und läuft wöchentlich 45 Minuten in Gruppen. Ein Einstieg in eine bestehende Gruppe ist jederzeit zum Monatsbeginn möglich.

Musikalische Früherziehung (MFE) für Vier- bis Sechsjährige
Musikalische Grundausbildung (MGA) für Sechs- bis Achtjährige
Diese Kurse laufen wöchentlich 60 Minuten in Gruppen.

Instrumentalunterricht
Wird einmal wöchentlich in einer Stunde im Einzel- oder Gruppenunterricht erteilt. Anfangsunterricht erfolgt in der Regel in Gruppen. Der Fachlehrer wird vom Schulleiter eingeteilt.

Die Schüler sollten auf besondere Anforderung bei Veranstaltungen mitwirken. Sie sollten grundsätzlich am am angebotenen Ergänzungsunterricht (Chor, Ensemble, Orchester, etc.), unter Berücksichtigung ihres Ausbildungsstandes und Ihrer Interessen, teilnehmen.

Blockflötenunterricht wird mit barocker Griffweise erteilt. Vor dem Kauf einer entsprechenden Blockflöte wird dringend empfohlen, mit dem Blockflötenlehrer Rücksprache zu nehmen.

Das Schuljahr beginnt jeweils am 01. Januar und endet am 31. Dezember.

Während der allgemeinen Schulferien und gesetzlichen Feiertage ruht auch der Unterricht an der Musikschule. Es besteht eine allgemeine Probezeit von 3 Monaten, im Falle der Kündigung innerhalb der Probezeit muss für den vollen Monat Unterrichtsentgelt entrichtet werden.

Kündigungen zum Jahresende müssen bis zum 30. September schriftlich bei der Musikschule eingegangen sein; andernfalls können sie nicht mehr berücksichtigt werden, und der Unterricht verlängert sich um ein weiters Jahr. Ausnahmen auf schriftlichen Antrag.

Für Schulabgänger gibt es einen besonderen Kündigungstermin zu den Sommerferien, wobei die schriftliche Kündigung 4 Wochen vorher in der Musikschule eingegangen sein muss.

Ausnahme:

Der Kurs "Musikgarten" kann jeweils zum Quartalsende gekündigt werden.

Die Kurse "Musikalische Früherziehung" und "Musikalische Grundausbildung" laufen insgesamt über 12 Monate und enden automatisch ohne besondere Kündigung.

Für den Istrumentenorientierungskurs gibt es keine Probezeit und keine Kündigungsmöglichkeit nach Unterrichtsaufnahme.

Für alle Kursangebote gelten die vorstehenden Unterrichtsbedingungen oder die Bedingungen wie gesondert ausgeschrieben.

Sollte sich während der Laufzeit eine Gruppenstärke gravierend ändern, ist die Musikschule berechtigt, die Unterrichtsbegühr und die Unterrichtszeit anzupassen bzw. den Unterricht zu kündigen.

Bei der Erhöhung der Unterrichtsbegühren besteht von Seiten der Eltern ein außerordentliches Kündigungsrecht.

In besonderen Fällen behält sich die Musikschule gemäß der Schulordnung (pdf) das Recht der Kündigung vor.

Stand: 01.05.2010