Sozialermäßigung

An der Musikschule für Landkreis und Hansestadt Uelzen e. V. besteht Anspruch auf Sozialermäßigung, wenn Nachweise über den Bezug von Arbeitslosengeld II, Kinderzuschlag oder Wohngeld vorhanden sind. Mit der Anmeldung muss eine Kopie des Nachweises eingereicht werden, Folgebescheide müssen nachgereicht werden, sobald die Bewilligungsfrist abgelaufen ist. Ermäßigt werden bei Arbeitslosengeld II oder Kinderzuschlag 50 % sowie bei Bezug von Wohngeld 30 % der Unterrichtsentgelt.

Auf schriftlichen Antrag kann im Einzelfall bei besonders gelagerten wirtschaftlichen bzw. finanziellen Schwierigkeiten das Unterrichtsentgelt ermäßigt oder erlassen werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung im Einvernehmen mit dem geschäftsführenden Vorstand der Musikschule.

Weiterhin können Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungs- und Teilhabepaket) auf den Unterricht angerechnet werden. In allen Fällen wird kein Aufnahmeentgelt erhoben.

Die Sozialermäßigung bezieht sich immer nur auf ein Instrument pro Schüler*in. Für ein weiteres Instrument wird das normale Unterrichtsentgelt zusätzlich berechnet. Gerne beraten wir Sie bezüglich der erforderlichen Formalitäten für unsere Sozialermäßigung und das Bildungspaket.

Weitere Informationen über das Bildungspaket finden Sie auch auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:

http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Grundsicherung/Bildungspaket/inhalt.html