Studienvorbereitende Ausbildung (SVA)
Die SVA ist eine studien- und berufsvorbereitende Ausbildung, die an einer Musikschule angesiedelt ist. Sie hat die Aufgabe, junge Menschen, die ein besonderes Interesse und Potenzial erkennen lassen, auf ein mögliches künstlerisches bzw. pädagogisches Musikstudium oder auch auf eine in Erwägung gezogene, musikbezogene Berufsausbildung vorzubereiten. Insbesondere bei älteren Schüler*innen muss eine entsprechende Eignung und Zielgerichtetheit erkennbar sein. In der SVA sollen individuelle Begabungen der aufgenommenen Bewerbenden so gefördert werden, dass ihr musikalisches Potenzial und ihre Leistungsfähigkeit in besonderer Weise zur Entfaltung gebracht werden und eine gezielte Auseinandersetzung mit einem musikbezogenen Berufsziel ermöglicht wird.
Lehrkräfte an Musikschulen und begleitende Prüfende einer Musikhochschule tragen deshalb eine große Verantwortung für den musikalischen Werdegang der Bewerbenden bzw. Teilnehmenden. Dabei sollten durch entsprechende Angebote der Musikschulen auch die unterschiedlichen existierenden Studien- und Ausbildungsgänge und deren spezifischen Anforderungsprofile in angemessener Weise berücksichtigt werden. Vor der Bewerbung und im Laufe der SVA sind regelmäßige konstruktive Beratungsgespräche zwischen Lehrenden, Schüler*innen und Eltern ein wichtiger Bestandteil der verantwortungsbewussten Begleitung der jungen Menschen.
Die Schüler*innen erhalten in der SVA neben dem regulären Instrumental- bzw. Vokalunterricht regelmäßigen kostenfreien Unterricht in Gehörbildung, Musiklehre/Musiktheorie sowie in einem Ensemblefach. Für Teilnehmende der SVA gilt für das Hauptfach der entsprechende SVA-Tarif gemäß der Entgeltordnung der Musikschule.
Der Unterricht in einem instrumentalen bzw. vokalen Nebenfach ist optional und wird im Rahmen des SVA-Tarifs mit 50 % des regulären Entgelts berechnet.
Da ein musikbezogenes Studium in der Regel mindestens ein zweites Instrumental- bzw. Vokalfach erfordert, ist in der SVA – zumindest für einige der Förderjahre – in der Regel von der Belegung eines Nebenfachs auszugehen.
Die Förderung durch die SVA kann bis zu sechs Jahren in Anspruch genommen werden. Voraussetzung hierfür ist das Bestehen einer Aufnahmeprüfung und jährlicher Zwischenprüfungen, in denen die Eignung für ein Musikstudium beurteilt und entsprechend beraten wird.
Ansprechpartner: Simon Gutfleisch
simon.gutfleisch@musikschule-uelzen.de