Studienvorbereitende Ausbildung (SVA)

Die SVA ist eine studien- und berufsvorbereitende Ausbildung, die an einer Musikschule angesiedelt ist. Sie hat die Aufgabe, junge Menschen, die ein besonderes Interesse und Potenzial erkennen lassen, auf ein mögliches künstlerisches bzw. pädagogisches Musikstudium oder auch auf eine in Erwägung gezogene, musikbezogene Berufsausbildung vorzubereiten. Insbesondere bei älteren Schülern muss eine entsprechende Eignung und Zielgerichtetheit erkennbar sein. In der SVA sollen individuelle Begabungen der aufgenommenen Bewerber so gefördert werden, dass ihr musikalisches Potenzial und ihre Leistungsfähigkeit in besonderer Weise zur Entfaltung gebracht werden und eine gezielte Auseinandersetzung mit einem musikbezogenen Berufsziel ermöglicht wird.

Lehrkräfte an Musikschulen und begleitende Prüfer einer Musikhochschule tragen deshalb eine große Verantwortung für den musikalischen Werdegang der Bewerber bzw. Teilnehmer. Dabei sollten durch entsprechende Angebote der Musikschulen auch die unterschiedlichen existierenden Studien- und Ausbildungsgänge und deren spezifischen Anforderungsprofile in angemessener Weise berücksichtigt werden. Vor der Bewerbung und im Laufe der SVA sind regelmäßige konstruktive Beratungsgespräche zwischen Lehrern, Schülern und Eltern ein wichtiger Bestandteil der verantwortungsbewussten Begleitung der jungen Menschen.

Die Schüler erhalten in der SVA neben ihrem regulären Instrumental- bzw. Vokalunterricht regelmäßigen kostenfreien Unterricht in Gehörbildung/Musiklehre/Musiktheorie und in einem Ensemblefach. Der Unterricht in einem instrumentalen/vokalen Nebenfach ist optional. Jeder Instrumental-/Vokalunterricht, der 45 Minuten Hauptfachunterricht überschreitet, wird von der Musikschule zu mindestens 50 % ermäßigt. Da ein musikbezogenes Studium in der Regel mindestens ein zweites Instrumental-/Vokalfach erfordert, ist von der Belegung eines Nebenfachs - jedenfalls für einige der Förderjahre – in der SVA auszugehen.

Die Förderung durch die SVA kann bis zu sechs Jahren in Anspruch genommen werden. Voraussetzung hierfür ist das Bestehen einer Aufnahmeprüfung und jährlicher Zwischenprüfungen, in denen die Eignung des jeweiligen Schülers für ein Musikstudium beurteilt und entsprechend beraten wird.

Ansprechpartner: Simon Gutfleisch
simon.gutfleisch@musikschule-uelzen.de